Vorsorge-Untersuchungen:


  • Check-Up-Untersuchungen: nach dem vollendeten 35. Lebensjahr haben Sie nach den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches V alle drei Jahre Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung ( Erhebung der Vorgeschichte, körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung, Urinuntersuchung, Labor: Blutzucker, Cholesterin ). Impfausweis bitte mitbringen (falls vorhanden). In einem abschließenden Gespräch erklärt der Arzt die Ergebnisse und berät zu möglichen Änderungen der Lebensgewohnheiten.
  • Früherkennungsuntersuchungen für Hautkrebs: Alle zwei Jahre gezielte Befragung nach Hautveränderungen und Inspektion des gesamten Körpers.
  • Krebsvorsorge-Untersuchungen (Männer): ab dem 45. Lebensjahr. Dazu zählen: Gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Befinden und möglichen Störungen), Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane,Tastuntersuchung der Prostata, Abtasten der regionären Lymphknoten. Ab dem 50. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr Tastuntersuchung des Enddarms, jährlicher Test auf verstecktes Blut im Stuhl / ab dem 55. Lebensjahr entweder Darmspiegelung (alle 10 Jahre) oder alle zwei Jahre Test auf verstecktes Blut im Stuhl.
  • Jugendschutzuntersuchungen: Jugendliche unter 18 Jahren benötigen bei Beginn einer Ausbildung oder eines Arbeitsverhältnisses einen Untersuchungsberechtigungsschein für den Arzt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung persönlich oder von dem/den Erziehungsberechtigten beantragt werden.
  • Führerscheinuntersuchung: für Pkw, Lkw,Taxi, Boot
  • Kindervorsorgeuntersuchungen ab U2 bis J1: Untersuchung aller Organe und Funktionen, besonders der Sehfähigkeit, des Gehörs, der Sprache, der geistigen Entwicklung und der Feinabstimmung der Bewegung. Außerdem werden meist die empfohlenen Impfungen (Diphtherie, Tetanus, Haemophilus Influenzae (Hib), Hepatitis B, Kinderlähmung, Keuchhusten und Pneumokokken) vorgenommen.
 
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